Die EU-Kommission am 4. Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln (SCC) veröffentlicht. Ich hatte schon im Januar darüber berichtet und die Entwürfe und meine Übersetzung veröffentlicht. Die neuen SCC (Standard Contractual Clauses) sind nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EUGH) im Juli 2020 den EU-US-Privacy Shield gekippt hatte. Das sogenannte Schrems II-Urteil hatte dafür gesorgt, dass sämtliche Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA, dies sie als Rechtsgrundlage auf den Shield bezogen haben, ab sofort ohne Rechtsgrundlage waren.
Allerdings hatte der EUGH die bisher geltenden Standardvertragsklauseln als durchaus brauchbare Grundlage für eine rechtmäßige Übertragung bezeichnet, aber Nachbesserungen verlangt. Diese werden nun mit den neuen SCC (Standard Contractual Clauses) umgesetzt.
Die Kommission hat alle möglichen Fälle in einem Text abgedeckt. Die Fälle sind:
- Übertragungen von Verantwortlichem zu Verantwortlichem
- Übertragungen von Verantwortlichem zu Auftragsverarbeiter
- Übertragungen von Auftragsverarbeiter zu Auftragsverarbeiter
- Übertragungen von Auftragsverarbeiter zu Verantwortlichem
Diese Fälle werden jetzt jeder der sechs Klauseln zugeordnet. Es steht also Klausel 1 im Text und dann die Fälle, für der folgende Text gilt. Dann folgen die Fälle, für die der nächste Textabschnitt gilt usw. Herausgekommen sind alles in allem 31 Seiten Vertragstext. Ein wahrlich dicker Brocken.
Diese Vorgehensweise hat ihre Vorteile. So benötigt man nur noch einen Vertragstext. Allerdings ist es schwer, ihn gedanklich zu durchdringen. Wer sich mit dem Thema nicht regelmäßig auseinandersetzt, wird es nicht leicht haben.
Für die Umsetzung stehe ich gern zur Verfügung.